Besoldung für Polizeibeamte
Die Beamtenbesoldung für deutsche Polizisten
Polizisten in Deutschland gehören der Berufsgruppe der Beamten an und werden dementsprechend besoldet. Hier nennt sich die Entlohnung Besoldung und unterliegt den Tarifen der Beamten. Polizeibeamte bekleiden ein öffentliches Amt, demnach sind sie zu Amtsdeutsch: Amtsträger. Die Ausführung ihres Berufes beinhaltet, dass sie über hoheitliche Befugnisse verfügen. Das Amt im öffentlichen Dienst kann sowohl in der Exekutive, als auch in der Judikative ausgeführt werden. Die hoheitlichen Befugnisse bedeuten, dass der Staat Anweisungen und Anordnungen ausgibt, wie zum Beispiel Gesetze und richterliche Entscheidungen, und der Bürger muss sich diesen Anweisungen beugen und sie befolgen. Das heißt, er ist als Bürger des deutschen Staates verpflichtet, sich diesen Anordnungen unterzuordnen.
Die deutsche Verfassung
(Artikel 33 Absatz 2)
besagt, dass jeder Deutsche ein öffentliches Amt bekleiden darf.
Allerdings muss er dazu die fachliche Leistung, Befähigung und
Eignung nachweisen. Dabei werden unter allen Bewerbern
ausschließlich die Besten verbeamtet, es findet also eine Auslese
unter den Bewerbern statt. Beamter ist man erst dann, wenn man
mittels Urkunde vom Staat dazu ernannt wurde. Dabei durchläuft man
zunächst verschiedene Stufen des Beamtentums; Beamter auf Probe,
Beamter auf Widerruf und Beamter auf Lebenszeit.

Hat der Beamte den Status auf Lebenszeit erreicht, dann beginnt damit sein Dienstverhältnis. Dieses ist nicht wie ein Arbeitsvertrag und somit ist der Beamte kein Arbeitnehmer. Die Besonderheit dabei, er kann weder kündigen noch gekündigt werden. Eine Auflösung des Dienstverhältnisses kann nur dann stattfinden, wenn der Beamte seine Entlassung beantragt oder auf Grund eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entlassen wird. Da der Beamte nicht mit einem Arbeitsvertrag in das Dienstverhältnis aufgenommen wird, muss er einen Eid leisten. Mit diesem Eid verpflichtet sich der Beamte seinen Dienst stets treu gegenüber seinem Dienstherrn zu verrichten und sich absolut gesetzestreu zu verhalten. Im Gegenzug dazu übernimmt der Dienstherr seine Verpflichtungen gegenüber dem Beamten. Der Dienstherr übernimmt eine angemessene Besoldung, die Übernahme der Krankenkosten, sowie einen sicheren die Bereitstellung eines sicheren Dienstpostens und einer angemessenen Pension bei Erreichen des Pensionsalters.
Die Besoldung für Polizeibeamte richtet sich nach der Einstufung in die unterschiedlichen Besoldungsgruppen. Grob zusammengefasst unterscheiden sich die Besoldungsgruppen wie folgt: Gruppe A für Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, Gruppe B beispielsweise für Generäle und Gruppe R für Richter und Staatsanwälte. So richtet sich die Besoldung für Polizeibeamte nach der Gruppe A.
Im mittleren Dienst beträgt das Anfangsgehalt eines Polizeibeamten monatlich ungefähr 1.750 €. Dann kann der Polizeibeamte weitere Besoldungsgruppen erreichen, in dem er höhere Dienststufen erreicht. So kann er eine Fachprüfung im mittleren Dienst abschließen und ist dann Polizeimeister. Als Polizeimeister wird er der Besoldungsgruppe A7 zugeordnet. Die nächste Stufe als Polizeiobermeister kann der Polizeibeamte frühestens nach zwei bis drei Jahren erreichen. Dann würde er als Polizeiobermeister der Besoldungsgruppe A8 zugeordnet werden, deren Verdienst in etwa 2.000 Euro beträgt. Die nächste Besoldungsgruppe für Polizeibeamte wäre erst nach ungefähr 9 Jahren möglich, dann wäre dies A9 und der Dienstgrad lautet dann Polizeihauptmeister. Die Besoldungsgruppe A10 regelt die Bezüge des Polizeikommissars. Die Besoldung für Polizeibeamte in Deutschland kann nur in etwa beziffert werden, denn auch die Ausbildung, die Berufserfahrung, das jeweilige Bundesland und die persönliche Leistung des Beamten werden zugrunde gelegt.
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